Wir bilden aus

Wir bieten interessierten und motivierten angehenden Anwältinnen und Anwälten die Möglichkeit zur Absolvierung eines Anwaltspraktikums.

Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium (MLaw), wobei ein bereits absolviertes Gerichtspraktikum von Vorteil ist.

Du bekommst bei uns einen umfassenden Einblick in den Alltag eines Rechtsanwaltes / einer Rechtsanwältin. Wenn du die Zusammenarbeit in einem kleinen Team magst und dein erlerntes Wissen in der Praxis anwenden und erweitern willst, bist du bei uns genau richtig.

Wir freuen uns über deine Bewerbung mit den üblichen Unterlagen inkl. Foto per Mail.

Möchtest du im Sommer 2026 dein Praktikum starten? Melde dich bei uns!

Kosten

Für das Honorar der Anwältin oder des Anwalts ist die Vereinbarung mit der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber massgebend. Besteht keine solche Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung PKV) Anwendung. Das Honorar bemisst sich diesfalls nach dem Streitwert, dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand, der Dringlichkeit der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses. Wir besprechen bei der Übernahme des Mandats die Grundsätze der Rechnungsstellung mit Ihnen und informieren Sie regelmässig über die Höhe des geschuldeten Honorars.

Im Prozessfall entstehen Gerichtskosten. Diese werden durch die zuständige Behörde festgesetzt.
Sie sind in den Anwaltskosten nicht inbegriffen und werden durch die Behörden vorschussweise erhoben.
Im Entscheid werden die Kosten schliesslich definitiv verlegt.

Wer die Kosten eines nicht von vornherein aussichtslosen Gerichtsverfahrens ohne Beschränkung des notwendigen Lebensunterhaltes für sich und seine Familie nicht zu bestreiten vermag, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege.

Wir prüfen, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für die unentgeltliche Rechtspflege erfüllt sind, und stellen für Sie ein Gesuch an das zuständige Gericht. Das Recht zur unentgeltlichen Rechtspflege kann nur durch die Gerichtsbehörden erteilt werden.
Für Rechtsberatungen besteht diese Möglichkeit nicht.

Wir helfen Ihnen auch bei der Prüfung der Kostenübernahme durch Ihre Rechtschutzversicherung gerne weiter und arbeiten mit verschiedenen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

UNTERLAGEN/DOKUMENTE

Bringen Sie an den ersten Termin alle fallrelevanten Unterlagen mit.
Sie können hier unsere Checkliste der benötigen Unterlagen herunterladen und ausdrucken.

Für die Prüfung des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege ist eine umfassende Dokumentation der finanziellen Verhältnisse notwendig. Ebenso für die Prüfung von Unterhaltsfragen im Zusammenhang mit familienrechtlichen Angelegenheiten wie Trennung, Scheidung etc.